Die Arzneimittelprüfungen der Göttinger Gesellschaft homöopathischer Ärzte
Zwischen 1790 und 1805 führte Hahnemann 60 Arzneimittelprüfungen durch – also vier in jedem Jahr. Wir Mitglieder der Göttinger Gesellschaft homöopathischer Ärzte erlegen uns jährlich eine Arzneimittelprüfung im Sinne Hahnemanns auf und sehen, dass dies auch heute noch möglich ist. Aber wir erleben auch die Anstrengungen und Irritationen einer solchen Prüfung bei laufender Praxis und allen Verpflichtungen.
Charakteristika unserer Prüfung sind:
1) freiwillige ärztliche Teilnehmer
2) Verdeckte Prüfung (im Unterschied zu Hahnemann), denn wir würden mit unserer Arzneikenntnis die Symptome der Arznei in uns hineininterpretieren, wenn wir den Namen wüssten.
3) Jeder Proband nimmt, wie bei Hahnemann, 2x täglich eine Gabe der C 30-Potenz ein.
4) Mitteilung der geprüften Arznei am Ende der zweiwöchigen Prüfung.
5) Betreuung der Prüfer durch einen versierten ärztlichen Prüfungsleiter.
Solche Prüfungen führen wir nicht nur durch, um Hahnemanns Arzneimittelprüfungen zu bestätigen (was in überraschender Weise immer wieder der Fall ist), sondern um die Wirkung der geprüften Arznei am eigenen Leib zu erfahren und sie dadurch besser kennen zu lernen.
In den letzten Jahren prüften wir u.a.:
- Belladonna (1995)
- Nux vomica (1996)
- China (1997) (Urtinktur: 24 Std. lang geprüft)
- Pulsatilla (1998)
- Coffea (1999)
- Sepia (2000)
- Cepa (2002)
- Gelsemium (2003)
- Brassica (2004)
- Lachesis (2005)
- Phosphor (2006)
- Rhus tox (2007)
- Bellis perennis Verreibung (2008)
- Bellis perennis C30 (2009)
- Lycopodium (2010)